Hausratversicherung

Hausratversicherung
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Eine Hausratversicherung sollte heute zum Standardrepertoire jedes Menschen gehören, der einen eigenen Hausstand besitzt. Sie springt immer dann ein, wenn Gegenstände aus dem Haushalt durch die Einwirkung höherer Gewalt oder durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus zerstört beziehungsweise beschädigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesen Gegenständen um Möbel, Elektrogeräte, Bekleidung oder sonstiges Inventar handelt. Lediglich Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind - zum Beispiel Türen, Fenster etc. - sind nicht im Leistungsumfang einer Hausratversicherung enthalten.
Auch Gegenstände, die nicht in der Wohnung beziehungsweise im Haus gelagert werden, sind zum grössten Teil in der Hausratversicherung eingeschlossen. Dazu gehören beispielsweise alle Sachen, die auf einem Balkon oder einer Terrasse, in der Garage oder im Keller aufbewahrt werden. Etwas Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es um Wertsachen geht. Diese sind in einer Hausratversicherung meist nur bis zu einer gewissen Wertgrenze mit eingeschlossen. Liegt der tatsächliche Wert der Gegenstände darüber, muss die Versicherungssumme gegen Aufpreis erhöht oder eine spezielle Zusatzpolice abgeschlossen werden.
Welche Schadensfälle sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt?
Zunächst einmal fast alle Fälle höherer Gewalt, beziehungsweise Schäden, die durch die Einwirkung von Elementarereignissen entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Erdbeben, Lawinen, Feuer, Hochwasser oder Sturmschäden. Probleme könnte es lediglich bei Schäden geben, die durch die Einwirkung von Leitungswasser entstanden sind. Nicht jede Versicherungsgesellschaft schliesst solche Schäden mit in ihre Haftung ein, bei einigen Anbietern muss für den Fall von Leitungswasserschäden eine Zusatzpolice abgeschlossen werden.
Einen Unterschied machen einige Versicherungsgesellschaften auch zwischen Besitzern von Wohneigentum und Mietern. Dabei besteht für Mieter oftmals die Möglichkeit, ihre Versicherungspolice zu einem günstigeren Preis abzuschliessen. Grund dafür ist vor allem, dass Mieter grundsätzlich nicht für Sachen haften, die dem Vermieter - also dem Hausbesitzer - gehören. So muss die Hausratversicherung bei gemietetem Wohneigentum beispielsweise keine Schäden an sanitären Einrichtungen oder an mitgemieteten Sachen wie Einbauküchen etc. ersetzen. Solche Schadensfälle werden dann in der Regel durch die Gebäudeversicherung, welche der Eigentümer abzuschliessen hat, abgedeckt.
Ein heikles Thema beim Abschluss einer Hausratversicherung stellt immer die Berechnung der korrekten Versicherungssumme dar. Zwar bieten hier viele Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, einen standardisierten Betrag zu verwenden, der einfach mit der Quadratmeterzahl des Wohnraums multipliziert wird, in vielen Fällen trifft die daraus errechnete Versicherungssumme den wahren Wert des Haushaltes jedoch nur sehr entfernt. Daraus ergibt sich der Rat: Sofern der Hausrat nicht dem allgemeinen Durchschnitt entspricht - also beispielsweise wesentlich höherwertige Gegenstände enthält - sollte die Versicherungssumme nicht durch eine vorgegebene Formel mit entsprechenden Werten berechnet werden, sondern individuell durch Zusammenrechnen aller im Haushalt befindlichen Gegenstände. Dies mag zwar um einiges komplizierter und langwieriger sein, am Ende kann jedoch nur dadurch die korrekte Versicherungssumme ermittelt werden.
Um Geld bei den Prämien für eine Hausratversicherung zu sparen, bieten viele Versicherer die Möglichkeit eines Selbstbehaltes an. Im Schadensfall muss der Versicherte also hierbei einen gewissen Betrag selbst beisteuern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, lässt sich in der Regel individuell mit dem Versicherer aushandeln. Die Prämien für solche Versicherungsverträge mit Selbstbehalt liegen dafür durchweg ein ganzes Stück niedriger, als für vergleichbare Policen, bei denen der Versicherer die gesamten Kosten übernimmt.
Zum Schluss noch ein Tipp: Einige Versicherungsgesellschaften bieten bei der Hausratversicherung eine so genannte Summenanpassung an. Dadurch erhöht sich automatisch die Versicherungssumme nach bestimmten, festgelegten Zeiträumen. Vielfach ist jedoch eine solch automatische Anpassung nicht sinnvoll, da beispielsweise Möbel nicht in ihrem Wert steigen, sondern mit der Zeit eher an Wert verlieren.