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Krankenversicherung - Krankenkasse
© Photographer: Baburkina567 | Agency: Dreamstime.com
Im Jahre 1996 trat in der Schweiz das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (mit KVG abgekürzt) in Kraft. Darin ist festgehalten, dass
jeder Bewohner der Schweiz mit festem Wohnsitz bei einer Krankenversicherung versichert sein muss. Die Wahl der Versicherungsgesellschaft
ist frei, d.h. man kann auswählen, bei wem man sich versichern will. Ein Versicherungsanbieter muss jede Personen ohne Einschränkungen in die
Grundversicherung aufnehmen und darf keine Vorbehalte anbringen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der 'vollen Freizügigkeit'.
Diese obligatorische Grundversicherung gewährleistet eine medizinische Grundversorgung. Die verschiedenen Versicherungsanbieter müssen alle
dieselben Leistungen darin anbieten. Die Leistungen decken die Risiken Krankheit und Unfall (wenn nicht bereits vom Arbeitgeber versichert) ab, d.h.
die Arztkosten, die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung, die verschriebenen Medikamente (sofern kassenpflichtig), und sogar Notfall-Behandlungen
im Ausland. Wenn eine Person weitergehende Leistungen in Anspruch nehmen will, kann sie bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl (es muss nicht
dieselbe sein, wo man grundversichert ist) eine Krankenzusatzversicherung abschliessen.
Die Prämien für die Krankenversicherung sind nicht bei allen Anbietern gleich hoch (obwohl die gleichen Leistungen geboten werden). Daher ist es für
die Konsumenten sehr einfach, einen
Versicherungsvergleich durchzuführen. Auch sind die Prämien regional verschieden.
So liegen die Kosten in städtischen Gebieten in der Regel höher als in ländlichen Gebieten (anscheinend gehen Städter öfter zum Arzt). Die Patienten
müssen sich bei erbrachten Leistungen der Krankenkasse an den Kosten beteiligen, man spricht hier von der Franchise. Jeder Versicherte kann beim
Abschluss der Krankenversicherung auswählen, welche Franchise er wünscht. Je höher die Franchise gewählt wird, umso billiger wird die zu bezahlende
Versicherungsprämie. Pro Kalenderjahr muss bei der Beanspruchung von Versicherungsleistungen diese Franchise erbracht werden. Wenn die Franchise
z.B. CHF 1'000 beträgt, bezahlt man Rechnungen unter diesem Betrag selber, solange die Summe von CHF 1'000 nicht erreicht wird. Darüber übernimmt
die Versicherung die Kosten, abzüglich 10% Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist begrenzt, d.h. übersteigende Kosten übernimmt die Versicherung voll.
Wenn Leute in der Schweiz von der Krankenkasse sprechen, ist die Krankenversicherung gemeint, eventuell inklusive einer allfälligen
Krankenzusatzversicherung. Da die Leistungen der Grundversicherung seit der Einführung des KVG immer mehr ausgebaut wurden, und die Medizin immer
teurere Medikamente und Geräte einsetzt, laufen die Kosten für die Krankenversicherung aus dem Ruder. Die jährlichen Prämienerhöhungen haben dazu
geführt, dass viele Familien mit Kindern diese Prämien nicht mehr bezahlen können. Deshalb werden in der Schweiz einkommensschwache Familien mit
Zuschüssen für die Krankenversicherung subventioniert.
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