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Lebensversicherung
© Photographer: Peterdenovo | Agency: Dreamstime.com
Ursprünglich hatte eine Lebensversicherung den Sinn, beim Tod des Versicherten die Existenz der Hinterbliebenen zu sichern. Eine Vorgängerversion
gab es sogar schon im antiken Rom. Da gab es Beerdigungsvereine, welche im Todesfalle die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen und überlebende
Familienangehörige finanziell unterstützten. Diese Art von
Lebensversicherung
nennt man heute Todesfallversicherung.
Todesfallversicherung
Bei dieser Art von Lebensversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit der Versicherung,
erhält der Begünstigte den versicherten Betrag. Der Begünstigte kann frei definiert werden. Die Todesfallversicherung eignet sich vor allem für Personen,
welche die Existenz ihrer Angehörigen sichern wollen. Oft wird dieser Typ von Versicherung abgeschlossen, wenn Immobilien erworben werden. So kann die
Familie z.B. weiterhin im Einfamilienhaus wohnen bleiben, wenn der Familienvater verstirbt. In der Regel kann eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
mitversichert werden. So bleibt der Versicherungsschutz bestehen, auch wenn die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Versicherung nicht mehr vorhanden
sind. Wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Versicherungsdauer noch lebt, erhält er kein Kapital ausbezahlt, d.h. die einbezahlten Prämien verfallen.
Die monatlich zu leistenden Beiträge liegen deutlich tiefer als bei Kapitalversicherungen.
Kapitalversicherung
Seit 1972 gibt es in der Schweiz das Dreisäulen Konzept, welches die Grundlage der Vorsorge bildet. Die erste Säule beinhaltet die AHV
(Alters- und Hinterlassenen-Versicherung), die IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen und deckt das Existenzminimum ab. Sie gilt
für die ganze Bevölkerung. Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge, welche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch ist.
Sie sollte den Lebensstandard sichern. Nun ist es aber so, dass nicht alle Versicherten dies erreichen (z.B. wenn eine Hausfrau nach Jahren
wieder zu arbeiten beginnt). Mit der freiwilligen dritten Säule soll diese mögliche Lücke geschlossen werden. Die zweite Art von
Lebensversicherungen, so genannte Kapitalversicherungen, werden unter anderem für diese 3. Säule angeboten.
Kapitalversicherungen eignen sich sehr gut für Personen, die auf der einen Seite einen Versicherungsschutz für den Todesfall suchen, auf der
anderen Seite aber auch Kapital anhäufen wollen und nach Versicherungsablauf einen bestimmten Betrag ausbezahlt bekommen möchten (mindestens das
einbezahlte Kapital plus eventuellem Zins und Überschussbeteiligung). Wie bereits erwähnt, gibt es Formen von Lebensversicherungen, welche für die
3. Säule angeboten werden. Diese Arten von Lebensversicherungen dienen nur zum Teil der Absicherung und dem Sparen. Die Variante der Lebensversicherung 3a
ist sehr interessant zum Sparen von Steuern. Ein bestimmter Einzahlungsbetrag pro Jahr kann von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Erst beim Bezug
des Kapitals wird eine Steuer fällig, welche tiefer liegt als Einkommenssteuern.
Natürlich kann aber auch eine ganz normale Kapitalversicherung ausserhalb der Säule 3a oder 3b angeschlossen werden. Ein Versicherungsnehmer schliesst
zum Beispiel eine Lebensversicherung ab, welche ein Kapital von CHF 100'000 (plus eventuelle Überschussbeteiligung) ausbezahlt, wenn das Alter 65 erreicht
wird. Falls der Versicherte vor Ablauf der Versicherung stirbt, erhält der Begünstigte sofort das versicherte Kapital. Banken und Versicherungen bieten
eine grosse Palette von Kapitalversicherungen an. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer solchen Lebensversicherung umfassend beraten. Sie sollten
unbedingt die Leistungen der Versicherungen vor einem allfälligen Abschluss sorgfälltig vergleichen.
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