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Reiseversicherung - Ferienversicherung - Urlaubsversicherung
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„Wer eine Reise tut, der hat was zu erzählen“, sagt ein bekanntes Sprichwort. Wenn man sie denn tut. Durch Krankheiten, Unfälle oder
andere Ereignisse, die vom Reisenden nicht beeinflusst werden können (zum Beispiel Naturkatastrophen) ergibt es sich jedes Jahr tausendfach,
dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Für diesen Fall tut man gut daran, zuvor eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen.
Sie bewahrt den Reiseabbrecher vor den schlimmsten finanziellen Folgen und sorgt damit dafür, dass man zumindest nicht doppelt traurig aufgrund
der nicht angetretenen Reise sein muss.
Doch welche Risiken deckt die Reiseversicherung genau ab? Dieser Frage möchten wir hier einmal auf den Grund gehen.
Grundsätzlich zahlt eine Reiseversicherung oder eben Ferienversicherung ihre Leistungen dann aus, wenn der Versicherte die Reise bereits gebucht hat
und sie dann aus einem beziehungsweise mehreren Gründen nicht antreten kann, die in den in der Versicherung eingeschlossenen Risiken enthalten sind.
Doch nicht nur das: Auch wer bereits seine Reise angetreten hat, diese aber ebenfalls aus einem versicherungsrelevanten Grund wieder abbrechen muss,
erhält Leistungen aus einer Reiseversicherung ausgezahlt. Damit sind beispielsweise die Kosten für eine vorzeitige Heimreise oder auch die Rettung
beziehungsweise Bergung am Urlaubsort gedeckt. Einige Versicherungsanbieter gehen sogar noch weiter. Sie übernehmen auch das finanzielle Risiko,
welches durch eine vorübergehende Heimkehr entsteht und Zahlen auch dann Leistungen aus, wenn zusätzliche Hotelaufenthalte im Rahmen der Reise
notwendig sind.
Welche Gründe für eine Stornierung oder den Abbruch der Reise sind in den meisten Versicherungsverträgen verankert?
Durchweg bei allen Versicherern erhält der Vertragsnehmer den Schutz für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls, wenn dadurch der Urlaub
nicht angetreten werden kann, oder ein schon angetretener Urlaub abgebrochen werden muss. Auch bei politischen Unruhen beziehungsweise
Kriegszuständen am Urlaubsziel springen nahezu alle Versicherer mit ihren Leistungen ein. Gleiches gilt auch für Naturkatastrophen am Urlaubsort
oder auch im Heimatland, wodurch die Reise letztendlich nicht angetreten werden kann.
Wie bereits angedeutet, gehen einige Versicherer aber noch deutlich weiter. Sie schütten ihre Leistungen auch dann aus, wenn der Versicherte
beispielsweise kurz vor Antritt der Reise seinen Arbeitsplatz verliert und damit in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Darüber hinaus zahlen
viele Gesellschaften, wenn eine dem Versicherten nahestehende Person einen Unfall erleidet oder sogar verstirbt und er deshalb zuhause bleiben
muss.
Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten, eine Reiseversicherung abzuschliessen. Einige Gesellschaften bieten eine besonders günstige
Jahres-Reiseversicherung an, bei anderem müssen Sie sich für jede Reise gesondert versichern. Weiterhin kann eine Reiseversicherung als separate
Versicherungsform abgeschlossen werden, in einigen Fällen ist sie jedoch bereits in anderen Versicherungspaketen oder auch zum Beispiel im
Zusammenhang mit einer Kreditkarte enthalten. Sie tun also gut daran, sich zunächst einmal anhand der persönlichen Unterlagen genau zu informieren,
ob Sie nicht bereits einen Versicherungsschutz für Reisen besitzen und dies in der Vergangenheit gar nicht bemerkt hatten.
Thema Reisegepäck: In vielen Reiseversicherungen ist ein Schutz des Reisegepäcks - zum Beispiel bei Beschädigung, Diebstahl oder Abhandenkommen -
nicht eingeschlossen. Fast alle Versicherer bieten jedoch an, diesen gegen Aufpreis mit in die Reiseversicherung einzubeziehen. Doch Vorsicht:
Der Schutz des Reisegepäcks greift dann nicht, wenn Sie selbst Ihr Gepäck verlieren beziehungsweise liegenlassen.
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