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Unfallversicherung - Unfall-Versicherung
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Das, woran keiner gerne denkt, geschieht dennoch tagtäglich in vielen tausend Fällen. Die Rede ist von einem Unfall. Die Folgen davon
können sehr schwerwiegend sein, und von einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit bis hin zum Tod reichen. Aus diesem Grund bildet die
Unfallversicherung in der Schweiz einen Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems, die diesbezüglichen Grundsätze liefert das
„Bundesgesetz über die Unfallversicherung“.
Grundsätzlich muss man hierbei zwischen der soeben angesprochenen, gesetzlichen Unfallversicherung und einer zusätzlich abschließbaren,
privaten Unfallversicherung unterscheiden. Bleiben wir zunächst bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese umfasst in der Schweiz
sowohl Berufsunfälle als auch Berufskrankheiten. Als Unfall gilt hierbei eine plötzliche schädigende Einwirkung durch einen ungewöhnlichen
äußeren Faktor auf den menschlichen Körper, die nicht beabsichtigt war und eine Beeinträchtigung der Physis, der Psyche oder der Seele
zur Folge hat. Eine Krankheit dagegen hat die gleichen Auswirkungen, wird aber nicht durch ein plötzlich auftretendes Ereignis
hervorgerufen.
Alle erwerbstätigen Personen sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die - wie bereits erwähnt - grundsätzlich
die Absicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten beinhaltet. Zusätzlich besteht für Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro
Woche bei einem Arbeitgeber ihrer Tätigkeit nachgehen, auch ein Versicherungsschutz gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen. Diese
Versicherung ist jedoch getrennt von der Unfallversicherung zu betrachten und nennt sich folgerichtig „Nichtberufsunfallversicherung“.
Während die Prämien für die gesetzliche Unfallversicherung vom Arbeitgeber übernommen werden, werden die Beiträge für die
Nichtberufsunfallversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte aufgeteilt. Es gibt jedoch mittlerweile viele Arbeitgeber,
die diese Beiträge auf freiwilliger Basis ganz übernehmen.
Im Zusammenhang mit den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der so genannte Fallabschluss. Er bezeichnet den Zeitpunkt,
an dem keine namhafte Verbesserung des Gesundheitszustands des Versicherten mehr zu erwarten ist, und ab dem dann die Leistungen für
Heilbehandlung und Taggeld durch die gesetzliche Unfallversicherung eingestellt werden. Ob eine solche Verbesserung noch zu erwarten ist,
muss dabei durch einen Arzt attestiert werden. Nach Fallabschluss ist die Unfallversicherung nicht mehr für die Finanzierung der weiteren
Behandlung zuständig, dies übernehmen die Krankenkassen. Bei Personen mit einer bleibenden Erwerbsunfähigkeit von mindestens 10 Prozent kann
aber durch die gesetzliche Unfallversicherung eine Invalidenrente ausgezahlt werden. Bei dauerhaften Schädigungen der körperlichen, psychischen
oder geistigen Integrität wird außerdem eine Integritätsentschädigung in Form einer einmaligen Zahlung ausgerichtet.
Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dies ist insbesondere für
Personengruppen sinnvoll, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht oder nicht voll greift, zum Beispiel bei Selbstständigerwerbenden,
Nichterwerbstätigen, Studierenden oder Müttern beziehungsweise Hausfrauen. Doch auch für bereits gesetzlich unfallversicherte Personen kann
der zusätzliche Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnen. Diese sorgt dafür, dass die minimalen Leistungen aus der gesetzlichen
Versicherung fortan deutlich aufgewertet werden, und der Versicherte im Zweifelsfall seinen gewohnten Lebensstandard besser aufrechterhalten kann.
Die private Unfallversicherung in der Schweiz beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen, welche durch die gesetzliche
Unfallversicherung nicht oder nur begrenzt abgedeckt sind und darüber hinaus für die genannten Personengruppen unbedingt notwendig sind:
- Auszahlung des so genannten Todesfallkapitals an die Hinterbliebenen beziehungsweise begünstigten Personen
- Speziell auf den Invaliditätsgrad abgestimmtes Invaliditätskapital
- Taggeld bei Spitalaufenthalten, Kuren etc.
- Taggeld bei zeitlich begrenzter Erwerbsunfähigkeit
- Weltweite Heilungskostendeckung mit freier Arztwahl
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann sich also durchaus lohnen - auch für Personen, die bereits über ihren Arbeitgeber
in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Für Personengruppen, denen der Schutz durch die gesetzliche Versicherung nicht
offen steht, ist die private Unfallversicherung sowieso obligatorisch.
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